EP-Grid übernimmt eine Vielzahl von Steuerungs- und Überwachungsauf- gaben, die für Ihre Indivi- duelle Situation relevant sind.
Vom Problem zur Lösung
Problematik
Betreiber dezentraler Energieanlagen errichten zur Einspeisung ihrer Energie in
das Stromnetz eines Stromversorgers häufig gemeinsam genutzte
Umspannwerke (UW) oder Übergabestationen.
Diese
Umpannwerke oder Übergabestationen werden in der Regel von einer
eigens hierfür gegründeten Gesellschaft geführt, der
die einzelnen Anlagenbetreiber als Gesellschafter angehören.
Seitens
des Netzbetreibers sind die Anlagenbetreiber im Rahmen von
Netzanschlussrichtlinien und -verträgen mit strengen
Vorgaben bezüglich der Leistungsegelung - wieviel
Leistung, wann, von welchem Umspannwerk - konfrontiert.
Dieses
sogenannte 'Erzeugungsmanagment' (Erzman) führt immer wieder zu
Leistungsreduzierungen der Energieanlagen.
In
bestimmten Fällen sind die Stromversorger berechtigt,
kurzfristig ein gesamtes Umspannwerk mit allen hier einspeisenden
Anlagen vom Netz zu nehmen, was gravierende finanzielle Einbußen
für die Anlagenbetreiber zur Folge hat.
Um dieser Problematik effektiv zu begegnen, muss geklärt werden, wie man
- die Leistungsregelung des Netzbetreibers zu gleichen Teilen auf die einzelnen Einspeiser verteilt
- die eingespeisten Leistungen präzise regelt, so dass es nicht mehr zur Abschaltung eines gesamten Umspannwerks kommt
- die Vorgänge im Umspannwerk exakt erfassen, archivieren und Einnahmeausfälle einzelner Parks be- und verrechnen kann
Funktionsweise EP-Grid
Sie finden im Folgenden eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Funktionen von EP-Grid. Anhand eines Beispielfalls erhalten Sie detailllierte Informationen über die Dokumentations- und Regelleistungen des neuen Energieportals.
Die Ausgangslage
Betreiber und Gesellschafter eines Umspannwerks (UW) sind entsprechend ihrer
vertragsgebundenen Einspeiseleistungen die hier angeschlossenen
Erzeugeranlagen (Parks o.ä.). Das Umspannwerk unterhält
einen Netzanschlussvertrag mit einem Netzbetreiber.
Gleichzeitig
besteht seitens des UW ein Einspeisevertrag mit jedem der beteiligten
Windparks, Biogasanlagen etc.
Das
Umspannwerk als direkter Vertragspartner des Stromversorgers ist
verpflichtet, alle technischen Anforderungen zu erfüllen, die
durch Netzanschlussrichtlinien und Netzanschlussvertrag vorgegeben
sind. Diese Anforderungen sind für die angeschlossenen
Erzeuger-Gesellschaften gleichsam verpflichtend.
Die
einzuspeisende Leistung wird grundsätzlich am 110 kV
Netzverknüpfungspunkt des Umspannwerks an den Stromversorger
übergeben.
Was das Erzeugungsmanagement des Stromversorgers angeht, so unterliegt
das UW beispielsweise dem Leistungsmanagement, das ggf. Reduktionen
der einzuspeisenden Leistung auf 60 Prozent, auf 30 Prozent oder auf
null vorsieht.
Als
Kommunikationsmittel zur Aufforderung einer solchen
Leistungsreduzierung dient ein elektrisches Signal, das an die
Masterrechner der einspeisenden Anlagen übertragen wird.
Die vereinbarte Vertragsleistung des UW beträgt 100 MW am 110 kV Netzverknüpfungspunkt. Der zuständige Stromversorger signalisiert zu einem beliebigen Zeitpunkt, dass die Leistung auf 60 Prozent zu reduzieren ist. Es dürfen also am 110 kV Netzverknüpfungspunkt ab sofort nur noch 60 MW eingespeist werden. Das bedeutet für alle an diesem Umspannwerk einspeisenden Energieanlagen-Gesellschaften, ihre Leistung auf 60 Prozent zu reduzieren.
Wie bereits erwähnt, kommuniziert der Stromversorger seine
Anforderung zur Leistungsreduzierung über ein elektrisches
Signal an die Masterrechner der einspeisenden Gesellschaften.
Einer
der Masterrechner ist in diesem Fall nicht in der Lage, das Signal zu
empfangen und somit der geforderten Leistungsreduzierung nach zu
kommen.
Am 110 kV Netzverknüpfungspunkt wird nun also statt der
geforderten reduzierten 60 MW mehr Leistung eingespeist.
In
diesem Fall handelt es sich um einen Vertragsverstoß. Der
Stromversorger ist damit berechtigt, das Umspannwerk komplett vom
Netz zu nehmen.
EP-Grid
Wie viele Energieanlagen-Betreiber wissen, handelt es sich bei diesem
Beispiel nicht um einen theoretischen Fall, sondern um gängige
Praxis.
Die Problematik liegt auf der Hand. Speisen mehrere
Energieanlagenbetreiber ihre Leistung an einem Umspannwerk ein und
nur einer der Beteiligten reagiert nicht oder zu spät auf die
Anforderung einer Leistungsreduzierung, so sind sämtliche
Betreiber vom daraus resultierenden finanziellen Verlust der
Abschaltung betroffen. Bisher war es dabei nicht möglich
auszumachen, welcher Anlagenbetreiber der Aufforderung zur
Leistungsreduzierung nicht nach kam.
Durch den Einsatz von EP-Grid ändert sich diese Situation grundlegend.
Das im Umspannwerk installierte EP-Grid erhält das Signal
'Leistungsreduzierung', leitet es unmittelbar an jeden
angeschlossenen Park o.ä. weiter und regelt die geforderte
Leistungsreduzierung am 20 KV Netzverknüpfungspunkt.
Denn
das System erkennt, wenn ein angeschlossener Park der geforderten
Leistungsreduzierung nicht nachkommen kann. Daraufhin greift
EP-Grid ein und reduziert die Leistung der anderen Windparks um den
zuviel eingespeisten Wert.
Zum einen wird auf diesem Weg die Abschaltung des Umspannwerks
zuverlässig verhindert.
Zum
anderen ist klar zu identifizieren, welche der angeschlossenen
Anlagen die geforderte Reduzierung nicht durchführte. Die
für diesen Anlagenbetreiber erbrachte Dienstleistung in Form von
erhöhter Leistungsreduzierung durch die Partneranlagen kann
mithilfe der exakten Dokumentation aller Vorgänge durch EP-Grid
erstmals problemlos verrechnet werden.
Ebenso ist EP-Grid in der Lage, einzelne Anlagen positiv zu steuern. So erhält das System beispielsweise von den Masterrechnern der Anlagen fortwährend die voraussichtliche Einspeiseleistung. Geht daraus hervor, dass bei einer angenommenen Leistungsforderung von 60 Prozent eine der beteiligten Anlagen augenblicklich nur 50 Prozent liefern kann, schaltet das System sich wiederum steuernd ein. Es fordert die fehlenden 10 Prozent Leistung von den lieferbereiten weiteren Anlagen ein.
Damit optimiert EP-Grid auf bisher einmalige Art und Weise die gesamte Einspeiseleistung aller an ein Umspannwerk angeschlossenen Anlagen.
Steuerung des Leistungsfaktors (cosphi)
EP-Grid verfügt neben den bisher beschriebenen Funktionen noch über eine weitere entscheidende Eigenschaft: die Steuerung des Leistungsfaktors (cosphi).
Der Stromversorger verlangt am 110 kV Netzverknüpfungspunkt grundsätzlich variablen oder festen Leistungsfaktor. Etliche Komponenten nehmen Einfluss auf diesen Leistungsfaktor. Dazu gehören neben den Generatoren von z.B. Windkraftanlagen auch die erforderlichen Transformatoren, Kabelanlagen und Umrichter.
Legt man einen Leistungsfaktor von beispielsweise 0,97 zugrunde, so sind nun zunächst alle einspeisenden Anlagen aufgefordert, an ihrem 20 kV Netzverknüpfungspunkt im Umspannwerk einen Leistungsfaktor zu erbringen, der in der Gesamtleistung am 110 kV Netzverknüpfungspunkt dem Wert 0,97 entspricht.
Hier ergibt sich ein weiteres gravierendes Problem.
So beträgt z.B. die Kabelstrecke eines Windpark bis zum Umspannwerk
15 km. Ein am selben Umspannwerk einspeisender weiterer Windpark hat
nur eine Kabelstrecke von 5 km zu bewältigen.
Elektrisch
gesehen handelt es sich bei einer Kabelstrecke um einen großen
Kondensator, der maßgeblich den Leistungsfaktor
beeinflusst.
Am
110 kV Netzverknüpfungspunkt ist ein konstanter Wert von 0,97
einzuhalten. So gleichen Anlagenbetreiber mit kürzeren
Kabelstrecken ggf. Blindleistung der z.B. weiter entfernt liegenden
Anlagen aus. Ein Anlagenbetreiber übernimmt also unter Umständen
auch in diesem Fall eine Dienstleistung für den anderen, ohne
dafür einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.
Der Einsatz von EP-Grid setzt dieser Problematik ein Ende. Einerseits
steuert das System den Leistungsfaktor, in dem die Masterrechner der
Analgen zur entsprechenden Veränderung ihrer
Blindleistungsabgabe aufgefordert werden.
Andererseits
erfasst und dokumentiert EP-Grid die ggf. erbrachte oben beschriebene
Dienstleistung.
Regelmäßige
Zählerauslesungen für alle Anlagen im Umspannwerk und für
die 110 kV Verrechnungsmessung durch ABE Kunze sind Teil des
Servicepakets von EP-Grid.
Alle
Signale und relevanten elektrischen Größen werden komplett
archiviert, was erstmalig für sämtliche Vertragspartner
die erforderliche Transparenz des Geschäftsbetriebs
gewährleistet.
EP-Grid ist als herstellerneutrales System in jeder Netzanschlussanlage einsetzbar und kommuniziert durch Standardschnittstellen mit allen Masterrechnern. Die offene Gestaltung seiner Systemkomponenten ermöglicht individuelle Steuer- und Überwachungsaufgaben. Zum Service gehören eine 24h-Systemüberwachung, Fernwirkzugriff, die ständige Dokumentation und Auswertung aller Ereignisse und das Erstellen aller Abrechnungen.
Im September 2006 wurde EP-Grid erstmalig für ein Umspannwerk in
Betrieb genommen. Hier speisen derzeit sieben von acht beteiligten
Windparkgesellschaften ihre Leistung ein.
Das
bahnbrechende Potential von EP-Grid kommt an dieser Stelle bereits
jetzt vollends zum Tragen.